Was bedeutet es, Mitglied des gemeinsamen AK Recht von DGAI und BDA zu sein? 

Der Arbeitskreis bietet eine Plattform für Mitglieder von DGAI bzw. BDA, die an juristischen Fragestellungen interessiert sind.

Welche „Verpflichtungen“ haben Sie als AK-Mitglieder?

  • - Bringen Sie Diskussionfreude und Interesse mit
  • - Berichten Sie uns von interessanten Fragestellungen, Fällen und Problemen, die wir im AK Anästhesie und Recht behandeln sollten


Der AK trifft sich auf dem Deutschen Anästhesiekongress und auf dem Hauptstadtkongress.
Ziel ist eine Abstimmung bezüglich aktueller Probleme und Aufgaben sowie (alle zwei Jahre) die Wahlen des Sprechergremiums. Die Mitgliederversammlungen auf dem DAC / HAI stehen allen Mitgliedern des AK offen.

Um Mitglied im Arbeitskreis zu werden, genügt ein formloser schriftlicher Antrag an die DGAI oder BDA. Die Anmeldeformulare zur Beantragung der Mitgliedschaft finden Sie hier:

Link Aufnahmeantrag html 

Link Aufnahmeantrag pdf